Kurzzeitpflege/Verhinderungs- und Übergangspflege

Können Pflegebedürftige vorübergehend nicht zu Hause betreut werden, freuen wir uns, wenn wir sie für einige Zeit willkommen heißen können. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn pflegende Angehörige Urlaub machen oder eine bestimmte Übergangszeit nach einem Krankenhausaufenthalt zu überbrücken ist.

Sie können einige Tage oder Wochen bei uns wohnen und erhalten, falls erforderlich, umfassende Pflege und Betreuung. Wir beraten Sie hierzu gern.

 

Preise

Untenstehend können Sie die aktuelle Preisliste ab 01.01.2024 einsehen:

Kurzzeitpflege

Entgelte entsprechend vollstationärer Pflege

  Dauer in Tagen2 Pflegekasse Eigenanteil3 / Tag
Pflegegrad 1 --- 125,00 € 106,28 €
Pflegegrad 2 24 max. 1.774,00 € 49,18 €
Pflegegrad 3 19 max. 1.774,00 € 49,18 €
Pflegegrad 4 16 max. 1.774,00 € 49,18 €
Pflegegrad 5 15 max. 1.774,00 € 49,18 €

 

Entgelte analog vollstationärer Pflege zur tageweisen Berechnung. 2 Dauer entspricht den max. von der Pflegekasse gedeckten Pflegeleistungen inkl. Ausbildungszuschlag in Tagen. Die max. Pflegepauschale pro Jahr beträgt zur Zeit 3.386 € (8 Wochen/Jahr), wenn nicht in Anspruch genommene Mittel der Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI) hinzugenommen werden. Bei Überschreitung obiger Tage werden die Beträge der Pflegeleistungen im jeweiligen Pflegegrad berechnet. 3 Der Eigenanteil/Tag ergibt sich aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie den Investitionskosten.

Gäste der Kurzzeitpflege bei denen eine Feststellung des konkreten Pflegegrades noch nicht erfolgt ist, werden nach Pflegesatz des Pflegegrades 3 abgerechnet.